Brammer - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „nördlich des Spritzenweges“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung Brammer hat in ihrer Sitzung vom 13. Juni 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „nördlich des Spritzenweges“ der Gemeinde Brammer im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Gebiet nördlich des „Spritzenweges“, westlich der „Dorfstraße“ und westlich der Straße „An der Aue“ auf den Flurstücken 68 (tlw.) und 83 (tlw.), Flur 10, Gemarkung Brammer sowie 64/4, Flur 11, Gemarkung Brammer. Der Lageplan des Geltungsbereiches kann hier im Internet auf der Homepage des Amtes Nortorfer Land eingesehen werden.
Es ist vorgesehen, auf der Fläche Grundstücke für Wohnbebauung zu entwickeln.
Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einem Umweltbericht abgesehen wird.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Nortorf, den 21.06.2022
Amt Nortorfer Land
FD III/1 Allgemeine Bauverwaltung
Staschewski
Der Amtsdirektor